Entsorgung & Recycling

Wir bringen alles auf den richtigen Weg

In unseren hochmodernen, abfallrechtlich auf dem neuesten Stand gehaltenen Sortieranlagen wird eifrig nach den unterschiedlichsten wiederverwertbaren Materialien sortiert:

Sand, Steine, Metalle, Papier, Holz, Kunststoff und mehr.

Auch beim Gewerbe- und Industrieabfall gehen wir auf intensive Rohstoffsuche:

Transportverpackungen, Paletten, Kartonagen und Kunststoff-Folien.

Alles findet seinen geordneten, gesetzlich vorgeschriebenen Weg zur stofflichen Wiederverwertung. Und selbst der allerletzte Rest wird bei uns nicht einfach entsorgt, sondern der Energiegewinnung zugeführt.

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    Wir bringen alles auf den richtigen Weg

    Bau- u. Abbruchabfälle (170904)

    Bau- u. Abbruchabfälle (170904): unberaubtes Gemisch aus Abfällen die bei Bau- u. Abbruchmaßnahmen anfallen, bestehend aus: mineralischem Bauschutt, Holz, Kunststoff, Gips, Fliesen, Metall, Leichtbaustoffen, Kabel, Papier, Kartonagen, Folien, Teppichböden, Kunststofffensterrahmen, Kunststoffrohren. Keine gewerblichen Siedlungs- oder produktionsspezifische Abfälle!

    Gewerbliche Siedlungsabfälle (200301)

    sind ein Abfallgemisch, die nicht aus privaten Haushaltungen stammen, gleich wohl sie aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung Abfällen aus privaten Haushaltungen ähnlich sind, z.B. Papier-, Kartonagen-, Folien-, Glas-, Metall-, Holz- und Kunststoffabfälle. Alle Abfälle aus Sammlungen der Umleerbehälter.

    Sperrmüll (200307)

    sperriger Hausmüll oder sperriger hausmüllähnlicher Gewerbeabfall der aus einem Gemisch aus Holz (mind. 40 % vom Volumen des Containerinhaltes), Metall, Kunststoff und Textilien besteht.

    Dachpappe (170302)

    bituminöse Dachpappe (teerfrei), ohne jegliche Anhaftungen von Dämmmaterialien, z.B. künstliche Mineralfaserabfälle und Styropor/Styrodur.

    Bauschutt Kat. A (170107)

    Unbelasteter verwertbarer mineral. Bauschutt (ohne Fremdstoffe).

    Erdaushub (170504)

    Unbelasteter Erdaushub ohne Fremdstoffe (keine Wurzeln, Grasnarben, Grünabfälle etc.).

    Bauschutt / Erdaushub Kat. B (170107/ 170504)

    Unbelasteter verwertbarer mineral. Bauschutt / Erdaushub, mit einem geringen Anteil an Fremdstoffen (max. 10% vom Volumen des Containerinhaltes), Betonbrocken über 50x50x30 cm Kantenlänge. Fremdstoffe sind: Gips, Gasbeton, Ytong, Glas, Abfälle, Holz, Asphalt, Wurzeln, Grasnarben,Grünabfälle etc.

    Betonbrocken (170101)

    mit oder ohne Armierung, über 100 cm Kantenlänge (ohne Fremdstoffe).

    Leichtbaustoffe (170107)

    Sortenrein Ytong, Gasbeton (ohne Fremdstoffe).

    Gipsabfälle (170802)

    Gipskartonplatten, Rigips, sonstige Gipsbauelemente (ohne Fremdstoffe).

    Holz A I (170201/150103)

    Naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde.

    Holz A II (170201/150103)

    Verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel. Keine Polstermöbel, Hölzer mit Kunststoff-, Folie-, Dachpappen-, Glas-, Styropor- und Montageschaumanhaftungen, Abfälle, etc.

    Holz A III (200138)

    Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel. Möbel verleimt, gestrichen, beschichtet, lackiert.

    Holz A IV (170204*)

    Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, ausgenommen PCB-Altholz: Fensterrahmen, Außentüren, Bau- und Abbruchholz (z. B. Dachbalken, Dachlatten, Stützen), Bahnschwellen, Pfähle, Leitungsmasten, Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau, Sortimente aus der Landwirtschaft, Eisenbahnwaggons, etc.

    Grünabfall (200201)

    Grünschnitt, Laub, Gras, Gehölzschnitt bis 15 cm Durchmesser, keine Wurzeln, kein Stammholz, keine Erde, keine Fremdstoffe.

    Wurzeln und Stammholz (170201)

    Stammholz mit Durchmesser > 15 cm und Wurzeln ohne Anhaftung von Erde, kein Grünschnitt oder andere Fremdstoffe.

    Künstl. Mineralfaserabfälle –KMF- (170603*)

    Glaswolle und Steinwolle (nicht durchnässt, nicht gepresst) in Big-Bags ohne Aufdruck oder reißfeste PE-Säcke (mindestens 80 my) verpackt (blaue Müllsäcke aus dem Baumarkt erfüllen die Anforderungen nicht!). Die Säcke bzw. Big-Bags müssen staubdicht verschlossen werden!

    Künstliche Mineralfaserplatten (170603*)

    und durchnässte Mineralfaserabfälle.

    Baustoffe aus Asbestzement (170605*)

    Fassaden- und Dachplatten, Rohre, Blumen-kästen, Fensterbänke, Brandschutzplatten, etc. ordnungsgemäß in Big-Bag’s verpackt, keine Flexplatten, keine Arbeitsschutzkleidung u.ä.

    Asbest (170605*)

    Asbesthaltige Flexplatten, Arbeitsschutzkleidung, Betriebsmittel, Fensterkitt.

    Brandschutz (170601*)

    Brandschutztüren, Dichtungsschnüre, Brandschutzklappenn.

    Beimischungen von künstlichen Mineralfasern und Dämmstoffen aus Polystyrol (als Fehlwürfe) werden bei allen Kategorien pro angefangenen Kubikmeter extra berechnet.

    Bei allen oben genannten Abfallfraktionen dürfen keine umweltschädlichen Stoffe (z.B. Altlacke, Batterien, Leuchtstoffröhren, Chemikalien, etc.) beigemischt werden.

    Produktions- und Verarbeitungsabfälle: Preise auf Anfrage und nach Prüfung der Fraktion.